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Servicerufnummer 0180 – kostenneutrales Telefonieren am Krankenbett

Obwohl der Großteil der Patienten eines Krankenhauses vorwiegend das eigene Mobiltelefon nutzt, ist dies aus technischen Gründen nicht auf allen Stationen möglich. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit über das Festnetz-Telefon direkt am Bett immer noch unverzichtbar. Allerdings ist diese Dienstleistung mit hohen Kosten verbunden, die weder von Sozialversicherungsträgern noch von Krankenkassen erstattet werden. Daher ist die Umlegung der Kosten unverzichtbar. Eine von den Patienten gut akzeptierte Lösung ist die Servicerufnummer 0180.

Kostenpflichtige Servicerufnummer deckt die anfallenden Kosten

Wird einem Patienten im Krankenhaus ein privates Telefon zur Verfügung gestellt, ist dies mit hohen Kosten verbunden. Denn die Investition in eine entsprechend leistungsfähige Telefonanlage darf keinesfalls unterschätzt werden und liegt oft im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro. Diese Kosten erhöhen sich zusätzlich, sofern es sich um eine private Durchwahlnummer handelt. Denn neben dem technischen Aufwand sollte keinesfalls der Aufwand für die Verwaltung vergessen werden. Die auflaufenden Kosten wurden immer schon anteilig auf die Gesprächsgebühren des Anbieters aufgerechnet. Das Ergebnis sind deutlich höhere Gesprächsgebühren, als im privaten Bereich.

Die Alternative ist der Einsatz der kostenpflichtigen Servicerufnummer 0180. Durch die individuelle Tarifierung in Form verschiedener Tarifgruppen können die anfallenden Kosten zuverlässig abgedeckt werden, ohne den Patienten zu übervorteilen und daraus Gewinn zu schöpfen. 

So ist es Krankenhäusern möglich, über die Servicerufnummer und die Auswahl eines kostendeckenden Tarifes diese Serviceleistung für das Krankenhaus und somit auch für alle Kostenträger kostenneutral zu gestalten.

Verbraucherschützer ignorieren oft den kostendeckenden Gedanken

Immer wieder ist zu lesen, dass sich Verbraucherschützer über die hohen Kosten beschweren, die durch Anrufe von Servicerufnummern am Krankenbett verursacht werden. Dies betrifft den Anrufer gleichermaßen wie ausgehende Anrufe, die der Patient von seinem Apparat im Zimmer tätigt. 

Dabei wird jedoch ignoriert, dass für das Krankenhaus durch den Betrieb der dafür erforderlichen leistungsfähigeren Telefonanlage deutlich höhere Investitions- und Wartungskosten entstehen. Bei der Abrechnung dieser Kosten hat das Krankenhaus die Wahl, diese entweder den Verursachern in Rechnung zu stellen oder auf die Allgemeinkosten umzulegen. Viele Krankenhäuser entscheiden sich für das Verursacherprinzip und decken durch die Tarife der 0180-Servicerufnummer die anfallenden Kosten.

Über die Tarifkennzahl den für Ihr Krankenhaus optimalen Tarif

Die 0180-Servicerufnummer ist mit einer Tarifierungs-Kennzahl von 1 bis 7 versehen. Dadurch stehen bei dieser Sonderrufnummer mehrere Tarifbereiche zur Auswahl. Vor allem für Krankenhäuser bietet diese Rufnummer den Vorteil, jenen Tarif auszuwählen, der die anfallenden Kosten zuverlässig abdeckt. 

Folgende Tarifgruppen eignen sich für den Einsatz im Krankenhaus. 

  • 0180-1: 3,9 Cent pro Minute
  • 0180-3: 9,0 Cent pro Minute
  • 0180-5: 14 Cent pro Minute
  • 0180-7: 14 Cent pro Minute – die ersten 30 Gesprächssekunden sind kostenfrei!

Die angeführten Kosten gelten ausschließlich für Anrufe aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz werden zum aktuellen Zeitpunkt bis zu 42 Cent verrechnet. Wobei die Bundesnetzagentur zum aktuellen Zeitpunkt eine Anhörung zur Festlegung der Endkundenpreise für Anrufe von 0180er-Rufnummern durchführt. Ziel dieser Anhörung ist, mit Inkrafttreten der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 die Endkundenpreise für Anrufer aus dem Mobilfunknetz neu festzulegen. 

Die Begrenzung der Kosten basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2017. In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass ein Anruf zu einer 0180 Servicerufnummer keine höheren Kosten als ein normaler Anruf verursachen darf. 

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